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BPatG, 11.12.2008 - 11 W (pat) 347/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 05.08.2003 - 11 W (pat) 315/03
Auszug aus BPatG, 11.12.2008 - 11 W (pat) 347/04
Einer sachlichen Begründung hierzu bedarf es nicht, da der einzige Einspruch zurückgenommen wurde und somit nur noch die Patentinhaberin am Verfahren beteiligt ist, deren Antrag stattgegeben wird, § 47 Abs. 1 Satz 3 PatG i. V. m. § 59 Abs. 4 PatG (vgl. Beschluss des Senats vom 5. August 2003; BPatGE 47, 168 ff -fehlende Begründungspflicht). - BPatG, 21.11.2001 - 20 W (pat) 17/00
Rechtsschutzbedürfnis für neue Unteransprüche im Einspruchs- und …
Auszug aus BPatG, 11.12.2008 - 11 W (pat) 347/04
Die vorgenommenen Änderungen in den Ansprüchen und die Aufstellung neuer Unteransprüche mit Merkmalen aus der Beschreibung sind zulässig und führen zu einer Beschränkung des Patents (bzgl. neuer Unteransprüche vgl. BPatGE 44, 240 ff.).